top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen 

 

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Kerstin Weidinger gelten ausschließlich die nach- folgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Kerstin Weidinger nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. 

"Fotos" im Sinne dieser AGB sind alle von Kerstin Weidinger hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Online- Galerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.). 

 

1. Vertragspartner, Anschrift 

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist 

Kerstin Weidinger 

Wirthstrasse 3 in 4201 Gramastetten. 

Telefon: +43 650 4188804


mail: mail@kerstinweidinger.com

Web: www.kerstinweidinger.com Steuernummer: 46-018/1035 

 

2. Vertragsschluss 

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Kerstin Weidinger bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Kerstin Weidinger durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Kerstin Weidinger ohne vorhergehendes Angebot von Kerstin Weidinger stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch  die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von Kerstin Weidinger akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

3. Preise, Versandkosten 

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Umsatzsteuer wird gemäß § 6, Absatz 1, 27 UStG. (Kleinunternehmerregelung) nicht in Rechnung gestellt. 

Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von EUR 800,00 berechnet. Kerstin Weidinger bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese Anzahlung innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Kerstin Weidinger und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 1 Monat vor dem Fototermin wird eine weitere Anzahlung von 50% des Auftragswerts fällig. Die Restzahlung wird von Kerstin Weidinger nach der Hochzeit initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. 

An- und Abreise von Kerstin Weidinger erfolgt jeweils von Gramastetten aus. Im Einzugsgebiet von Linz und Linz-Umgebung werden keine Anfahrtskosten verrechnet. Übersteigt die An- und Abreise von Kerstin Weidinger den zuvor vereinbarten Umfang, werden folgende Reisekosten verrechnet: 0,50 Cent pro gefahrenen Kilometer. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich anstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Zimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. 

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar erhalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Kerstin Weidinger behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde verrechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Kerstin Weidinger vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, wird die Anzahlung einbehalten.                              Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Fototermins nicht erstattet. 

4. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Fotobuch, etc.) Eigentum von Kerstin Weidinger. 

 

5. Ausführung der Vertragspflichten 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Kerstin Weidinger ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Kerstin Weidinger ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. 

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. 

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Kerstin Weidinger deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. 

Kerstin Weidinger wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. 

Kerstin Weidinger verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Kerstin Weidinger und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. 

 

6. Gewährleistung/Haftung 

Gegen Kerstin Weidinger gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Kerstin Weidinger verursacht worden ist. 

Die Organisation, Vergabe und Ausführungen von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Kerstin Weidinger) Kerstin Weidinger zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Kerstin Weidinger kommen, bemüht sie sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 

Kerstin Weidinger haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Kerstin Weidinger keinen Ersatz. 

Kerstin Weidinger ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Kerstin Weidinger ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. 

Kerstin Weidinger haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 

Kerstin Weidinger haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt Kerstin Weidinger keine Haftung. 

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Kerstin Weidinger hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. 

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Kerstin Weidinger zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. 

Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. 

Diese lautet: Kerstin Weidinger, Wirthstrasse 3, 4201 Gramastetten 

Kerstin Weidinger wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Kerstin Weidinger geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Kerstin Weidinger beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. 

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Kerstin Weidinger bestätigt worden sind. Kerstin Weidinger haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Kerstin Weidinger bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Kerstin Weidinger. 

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. 

Kerstin Weidinger darf mit Zustimmung des Auftraggebers die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. 

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Kerstin Weidinger bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Kerstin Weidinger. 

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. 

Kerstin Weidinger darf mit Zustimmung des Auftraggebers die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. 

 

 

7. Nutzungs- und Urheberrechte 

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung aus- schließlich bei Kerstin Weidinger. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Kerstin Weidinger. 

Wird ein eingeschränktes Nutzung- oder Vervielfältigungsrecht durch Kerstin Weidinger an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Kerstin Weidinger zu machen. 

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrecht für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Kerstin Weidinger über. 

 

8. Datenschutz 

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Kerstin Weidinger bekanntgegeben werden, ist Kerstin Weidinger berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens Kerstin Weidinger zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. 

Kerstin Weidinger verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. 

 

9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand 

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenanreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. 

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Linz. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Linz. 

bottom of page